04.05.2018 06:17

04. Mai 2018, ca. 08:15 Uhr ?Proof of life?


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04.05.2018 06:46

Sachstandsanfrage: Was wurde aus den Strafanzeigen gegen sämtliche Beamten der Polizei Bad Homburg ? insbesondere den Herren Demar und Schmitt wegen verleumderischer ERPRESSUNG (Rufmord, Aushungern) und Beihilfe  zum sexuellen Missbrauch Schutzbefohler, KIDNAPPING udn KO-tropfenartiger Vergiftung sowie mehrfach versuchtem Vertuschungsmord und Wahlbetrug in der Absicht einem Kartell aus Juristen und Politkern, Ärzten und der ?Reiki?-Sekte ? einem Schneeballsystem ? Einnahmen zu generieren deren Kollegen in Frankfurt a.M. darunter ein Herr Kraft und mehrerer Beamte der Staats- udn Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M.sowie die absichtlich folternde Psychologin Schneyer? Aus den Jahren 1999, 2001,2003, 2005, 2006, 2007, 2008, 2010,2011, 201, 2013, 2014, 2016, 2017, 2018? Das sind mehrere dicke Leitzordner voll und nichts davon wurde bearbeitet.Das untermauert dannden Korruptionsverdacht endgültig.

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An jede ?KOOPERATIVE? (unkooperativ nannte man bein HMI am 17.03.2006 gegen 16:00 Uhr das von mir geschilderte Verhalten der Polizei Bad Homburg) Polizeidienststelle.

Hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des versuches der Intels zum Erzwingen derDuldung einer rsdhtsbsugerischen Kindesentziehung nach §§ 343, 339, 235 StGB gegen sämtliche Beamte der Polizei Bad Homburg v. d.Höhe die Anfang Harz 2006 Dienst taten,die Beamten des 1. und 5. Reviere in Frankfurt/Main welche Anfang 2007 Dienst taten, die RiAG Dr. Walter, Dr. Knauth, Leichthammer, jeweils AG Bad Hamburg, der RiLG Lodzik
Frankfurt/Hain dem Jugendamt Bad Hamburg v.d. Hohe Frau Grohman (personenidentisch mit der Babyklappen-Grobmann vom Sozialverband katholischer Frauen?), Dr. Golusda und Frau Brehm vom SPD Frankfurt/Hain ebenso wie Herrn Leibel vom RHJ Frankfurt/Main.

Alles was sie neben der Eblter u.a. durch nahrungsentzug von 05. Februar 2007 bis zum 27. April 2007 wissen müssen steht in der Akts 3 Zs 1725/08 Generalstaatsanwalt beim OLG FFM Die Rechtsbeugung bezieht sich auf die Familienrechtssachen 9F 104/01 KI und 9F 434/02 UG (relevantes ebenfalls in der Akte). Sollte mein Persönlichkeitsrecht Akteneinsicht für die Öffentlichkeit hindern, so erlaube ich hiermit jedem interessierten Menschen Einsicht explizit/ausschließlich in die

- vorbehannte Akte 3 Zs 1795/08 GStA OLG FFM

- Ich erweitere jetzt den Personenkreis der Beschuldigten. Hinsichtlich der Anwälte Perpelitz, Dr. Wetzel, Asche (jeweils Cannawurf und Perpelitz) Boutrous und Dagmar  Asfour, Bad Homburg und Dr. Finger, Frankfurt am Mai kennt noch s 235 1 u. bei den Anwälten § 235 4 hinzu.

Und im Sonderfalle Asfour, Grohmann kommt gegenüber RiAG Dr. Walter hinzu 169 StGB fehlerhafte Angaben (eventuell auch 267 StGB, Verfälschen einer urkunds und derenGebrauch in Rechtsverkehr)

.Absparceh zwichen Jugendamt/Richter Walter und Asfour ist an deren Fehlinterpretation des § 1595 deutlich zu erkennen - 1 Jahr Sperrwirkung bei der Feststellung - (?kassiert? auf mein persönliches Betreiben durchs OLG Frankfurt/Main 3 WF 174/01 vom 09.10.2001) ebenso bei Finger/Leichthammer Lodzik (fehlerhafte Adressierung von Asfour an Heissner/verspatete verfahrenseinstellung). Daher List. Und Drohung mitwillkürlichen Freiheitsentzug kommt noch obendrauf. Wie sonst erklärt sich der plötzliche Sinneswandel hinsichtlich einer Begutachtung seitens des RA Finger. Wäre es der Hetzjagd auf andersdenkende Menschen artige Tratsch und Klatsch in Bad Homburg, beginnend spätestens 1998, da hatte ich mit der Springer Presse einen prima Zeugen.

Gegen die Anwälte welche durch mich beauftragt wurden kommt noch Parteiverrat nach § 35 (2) StGB hinzu. Bei den Gerichten verfolgung Unschuldiger s 344 (2) STGB im versuch.Verjöhrt ist gar nichts, da die Tat/en zumindest teilweise andaurt/andauern / die Polizei sich weigerte die Strafanzeige aufzunehmen.


[Stempel jeweils vom 07. November 2011
Jutsizbehörden gemeisname Poststell
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main]

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Wenn ich von meien Zeugnisveriwgerunsgrecht als Berufs-geheimnisträger Gebrauch mache und  meine damaligen Kunden im EDV Bereich nicht ans Mesese liefere auch wenn man mich foltert, vergiftet, freiheitsberaubt, mir mein Kind zur Erpressung von Ausagen jahrznetlang vorenthält, dann ist das mein gutes Recht,

Ich mache dann von meien Zeugnisverweigerunsgrecht als Berufsgeheimnosträger Gebrauch

und zwar weil Journalisten und Anwälte die Dienste des von mir gemangten Datenweitverkehrsnetzes zur Recherche nutzen wenn sie gegen die korrupte Polizei und Justiz ermitteln

und ich behindere nicht etwa die Justiz
.

Wenn die Polizei/Staataanwalstcht allerdings Hinweise in den Mordfällen Barschel sowie dem Terroismusdfall Herrhausen ABSICHTLICH unterschlägt oder zurückhält dann ist das definitiv Behidnerung der Justiz.


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04.05.2018 08:31

RII/RII.five -> cross platform ?Active Directory? - Vorläufer

Anläßlich von B*gF*x sagte ich von Anfang an daß das einscannen von Unterschriften für *CCT-Fax*e die als Scan irgendwo  auf den Rechnern herumliegen ein hohes Sicher-heitsrisiko darstellt! Insbesondere wenn das FAT Filesystem des DOS basierten Servers , das User Direcotry /Home-Drive auf dem die einegscnnte Sigantur liegt, für dritte lesbar ist (daher bei MS-Exchange die ?.EDB?)

Bei IBaSys wurde das dann so gelöst daß man eine Two-Factor-Auth machte: DTAUS-Diskette und Handschriftlich gegengezeichnete Liste der Bank-Überweisungen.

Das selbe gilt für elektronisches Dokumentenmanagementalso einegscannte und im Netz publizierte ?Autogramme?!

Email ist prima und meist kostengünstiger als Faxe isnebsoder ins Ausland und nur Email kann von Haus aus ?Farbfoto?, ?Video? und ?Audio?. Aber für den Rechtsverkehr bedarf es Original-unterschriften am besten unter Zeugen/Notar oder mindestens Two-Factor-Auth.


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04.05.2018 10:31

Böhmermann weiß nicht mehr wer er ist oder wie viele seit er
Proxy/NAT/Masquerading nutz
t https://de.wikipedia.org/wiki/Proxy_(Rechnernetz)#Der_Unterschied_zu_einem_NAT-Ger%C3%A4t

Mit dem Doktor-Spiegel sieht man besser 
https://de.wikipedia.org/wiki/Stirnreflektor



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04.05.2018 12:46

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.affaere-um-stormy-daniels-giuliani-trump-gab-cohen-nach-zahlung-an-pornostar-geld-zurueck.f77948d4-8dbd-441d-9301-d11e81b7ee89.html

Wenn Anwälte für Trump Zahlungen leisten die Trump selbst nicht leisten wollte ist das dann strafbare Untreueseiner kriminellen Anwälte gegen ihn und dazu noch Parteiverrat? Müßte er nicht schon deshalb frei-gesprochen werden weil seine Anwälte die Sache verbockt haben ? er war es ja nicht - und er selbst damit hinsichtlich seienr Fähigeit  die Verteidigung ohne die Betrüger die ihm inden Rücken gefalen sind nochmal von vorne zu organisieren startigsich erheblich benachteiligt ist gegenüber der Staatnwaltschaft als Verfahrenspartei?Die Anwälte jedenfalls sollten haftbar geamcht werden.


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